Gastflieger
Informationen für Gastflieger
Gäste dürfen mit Genehmigung der Vereinsmitglieder den Modellflugplatz benutzen, wenn sie über eine ausreichende Versicherung verfügen und diese nachweisen können. Zugelassen sind nur Segelflugzeuge und Modelle mit Elektro-Antrieb bis zu einem Gesamtgewicht von 5kg.
Es ist den Anweisungen der Vereinsmitglieder Folge zu leisten. Der Sender sollte mit einer Kanalflagge gekennzeichnet sein. Es dürfen nur Fernsteuerungen benutzt werden. die in einem für Deutschland zugelassenen Frequenzbreich betrieben werden.
Eine regelmäßige Benutzung des Fluggeländes als Gastflieger ist nicht gestattet. Ebenso die alleinige Benutzung des Fluggeländes ist grundsätzlich untersagt.









